Hinweisgeberschutzgesetz
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Gesetzes- und regelkonformes Verhalten ist wesentliche Grundlage unserer Arbeit. Korrektes und ethisches Verhalten ist für uns von besonderer Bedeutung. Wir setzen Vertrauen in jeden Einzelnen unserer Mitarbeitenden und erwarten, dass er/sie sich integer und fair verhält und weder gegen Gesetze oder Rechtsvorschriften noch gegen interne Regelungen verstößt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten zu erfahren.
Seit Juli 2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Gesetzesverstöße (§ 2 HinSchG) melden, besser vor etwaigen arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen geschützt werden. Wir setzen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes mit unserer internen Meldestelle der Diakonie Württemberg um.
Sie können Meldungen unter Wahrung der Vertraulichkeit über unseren digitalen Meldekanal unter dem untenstehenden Link jederzeit abgeben:
https://diakonie-wuerttemberg.integrityline.app/
Sie können das Meldesystem nutzen, um Verstöße, die im Zusammenhang mit: Bestechung und Korruption, Wettbewerbsrecht, Betrug, Finanzkriminalität, Lebensmittelsicherheit und -qualität, Belästigung oder Diskriminierung, dem Schutz personenbezogener Daten, Rechten und Schutz von Personen, Interessenskonflikten stehen, zu melden.
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Meldung abgeben dürfen, die eine andere Person fälschlicherweise beschuldigt. Gegebenenfalls müssen Sie einen Nachweis für Ihre Meldung erbringen.
Daneben besteht die Möglichkeit Hinweise an externe Meldestellen (Bundesamt der Justiz, BaFin u. a.) abzugeben. Die E-Mailadressen finden Sie im Meldeportal. Wir empfehlen Ihnen, zunächst die interne Meldestelle zu nutzen. Möchten Sie dies nicht, sondern melden unmittelbar an externe Meldestellen, steht ihnen aber der gleiche Schutz zu.