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JuLe (Jugendhilfe im Lebensfeld) Möckmühl

 

Die JuLe (Jugendhilfe im Lebensfeld) Möckmühl besteht seit dem Jahr 2001 als ein Angebot der Jugendhilfe gem. § 27 ff., § 35 a und § 41 SGB VIII im Landkreis Heilbronn. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern werden ambulante und flexible Hilfen im Lebensfeld der jungen Menschen durchgeführt.

 

Die JuLe versteht sich als Begleiterin für Kinder und Jugendliche und deren Familien bei individuellen, familiären und sozialen Schwierigkeiten. Hier werden sozialpädagogische Angebote in Form von Gruppenpädagogik und Einzelförderung im Kontext der gruppenpädagogischen Leistungen einschließlich der erforderlichen Elternarbeit sowie die auf den Einzelfall bezogene Vernetzungsarbeit angeboten, die geeignet sind, neue Lösungsansätze zu entwickeln.

 

Die Angebote zielen darauf ab, junge Menschen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen frühzeitig bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie ihrer sozialen Integration zu unterstützen. Die Eltern sollen befähigt werden, ihre Kinder in angemessener Form zu erziehen und zu fördern. Schwerpunkte der sozialpädagogischen Arbeit sind die Förderung sozialer Kompetenzen, des schulischen Lern- und Leistungsverhaltens, von Eigenverantwortlichkeit sowie von angemessenem Konfliktverhalten. Dazu gehört dementsprechend auch die Kooperation mit Schulen und anderen Institutionen.


Leistungsangebot:

  • Freies Spielangebot

  • Tägliches Mittagessensangebot, gekocht von der hauseigenen Hauswirtschafterin

  • Gruppenpädagogische Angebote in Modulform wie Outdoor-Sport, Entspannung- und Konzentrationsübungen, Aktivspiele, kreatives Gestalten, gemeinsames Kochen, Mädchen- und Jungenarbeit

  • Schulische Unterstützung im Rahmen der Lernzeit

Einzelförderung für die ganze Familie:

  • Projektangebote wie Frauentreff, Vater-Kind-Aktionen

  • Freizeitgestaltung

  • Ausflüge, Ferienangebote und Freizeiten

  • Intensive Familienarbeit (thematische Elternabende, Eltern-Kind-Gespräche, Familien- und Elternberatung)

  • Kooperation mit Schule, Lehrerinnen und Lehrer

  • Kooperation mit hilferelevanten Institutionen wie Jugendamt, Therapeutinnen und Therapeuten sowie mit Förderzentren

  • Kooperation mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe vor Ort

Jugendhilfeleistungen:

  • Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)

  • Gemeinwesen orientierte Arbeit

  • Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

  • Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)